top of page

AGB

ALLGEMEIN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Leistungen der Curry Factory GMBH, die vom Kunden (Auch Auftraggeber und veranstalter genannt) beauftragt wurde.

GELTUNGSBEREICH
Curry Factory gmbh erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass Cateringdienstleistungen.

Curry Factory gmbh kann für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation eines Anlasses der kundschaft haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber hat sich um eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen. Allfällige Spezialauflagen wie Ausschank- & Freinachtbewilligungen sind durch den Veranstalter zu besorgen.

OFFERTE
Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet Curry Factory gmbh eine kostenlose Offerte. Wünscht der Auftraggeber eine zweite Offerte und kommt der Vertrag später doch nicht zustade, ist curry factory gmbh berechtigt, für diese aufwände einen Unkostenbetrag gemäss Aufwand und Spesen einzufordern.
Offertgültigkeit 14 Tage inklusive provisorischer Terminreservation (ohne Gewähr).

Curry Factory gmbh behält sich DAS RECHT vor, zusätzliche und ausserordentliche Aufwendungen NACH ABSCHLUSS DES EVENTS in Rechnung zu stellen, welche aufgrund von änderungen/VERSCHWEIGEN seitens kundschaft entstanden sind und daher durch die curry factory gmbh BEI DER OFFERTSTELLUNG nicht einkalkuliert werden konnten.

Warenangebot & Leistungen

Das Angebot der curry factory gmbh kann saisonbedingt Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne produkte vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Produkte vor.

DRITTDIENSTLEISTUNGEN

curry factory gmbh ist verpflichtet, die vom veranstalter bestellten und von uns zugesagten leistungen zu erbringen. dazu ist curry factory gmbh berechtigt, zur erfüllung der vertraglich vereinbarten leistungen, die zuhilfe von drittleistungen zu beanspruchen,

MEHRWERTSTEUER
Alle Preisangaben sind in CHF exkl. gültiger Mehrwertsteuer

BESTÄTIGUNG
Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige BESTÄTIGUNG (WILLENSÄUSSERUNG) ausgesprochen wurde und dIE KUNDSCHAFT die schriftliche Auftragsbestätigung durch Curry Factory GMBH erhalten hat. Änderungen und Unstimmigkeiten sind innert 5 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu melden, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber als akzeptiert.

ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN

Die vom Auftraggeber spätestens 14 Werktage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. EINE ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT KOMMUNIZIERTE GÄSTEZAHL BERECHTIGT NICHT ZU EINER PREISREDUKTION UND ES WIRD DIE BISHERIG ANGENOMMENE PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN VERRECHNET.

DIE Erhöhung der Gästezahl oder ÄNDERUNGEN der Dienstleistung kann im Einzelfall vereinbart werden.

ZAHLUNG
DIE CURRY FACTORY GMBH behält sich DAS RECHT vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen (OHNE ABZÜGE).

ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ge
lten folgende Rücktrittsregelungen:
Bis und mit 30 Tage vor Anlass 10% des offerierten Betrages, mindesten jedoch CHF 500.00.
Ab 30 bis und mit 14 Tage vor Anlass 50% des offerierten Betrages.
Ab 14 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages.
Bei einer begründeten Annullierung einer Bestellung durch DIE Curry Factory GMBH sind JEGLICHE Forderungen SEITENS AuftraggeberS AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen. SOLLTEN AUSNAHMEN VEREINBART WORDEN SEIN, SO MÜSSEN DIESE SCHRIFTLICH UND GEGENUNTERZEICHNET VORLIEGEN.

RÜCKTRITT DURCH CURRY FACTORY GMBH

DIE CURRY FACTORY GMBH IST BERECHTIGT, DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZU BEENDEN, WENN;

VERTRAGLICH VEREINBRTE VORAUSSZAHLUNGEN NICHT TERMINGERECHT EINGEGANGEN SIND

DIE VERANSTALTUNG DEN REIBUNGSLOSEN GESCHÄFTSBETRIEB GEFÄHRDET UND/ODER DIE SICHERHEIT UNSERER MITARBEITENDEN NICHT MEHR GEWÄHRLEISTET WERDEN KANN

DIE VERANSTALTUNG FÜR UNSERE MITARBEITENDE UNZUMUTBAR IST

DER RUF DER CURRY FACTORY GMBH GEFÄHRDET WIRD

IM FALLE VON HÖHERER GEWALT

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
eine persönliche besichtigung der örtlichkeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen. wird diese explizit gewünscht, so ist curry factroy gmbh berechtigt, die aufwände dafür in rechnung zu stellen. dies auch dann, wenn später kein auftrag zu stande kommt.

der veranstalter ist verantwortlich, dass ein ausreichend grosser und ebenerdiger standplatz zur verfügung steht. treppen, lange wege, enge gassen oder ähnliche (verkehrstechnische) hindernisse müssen im voraus kommuniziert wreden. diese beschwernisse rechtfertigen allenfalls zusatzkosten zu verrechnen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Cateringdienstleistung zu erfolgen hat, den von Curry Factory gmbh gestellten Anforderungen entsprechen.

Durch Curry Factory vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, es dürfen insbesondere auch keine weiteren elektronischen gerätschaften auf dem gleichen stromkreis liegen. sollten diese voraussetzungen nicht erfüllt sein, kommt dies einem rücktritt gleich. der Auftraggeber ist daher verpflichtet, den vollen Bestellwert sowie allfällige Mehrkosten zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Cateringdienstleistung möglich ist.

AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN

Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeit für das/die Fahr- zeug(e) von Curry Factory GMBH müssen vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet.

VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind unter Vorbehalt. Curry Factory GMBH übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse. EINEN Abzug vom RechnungsbetragES IST DABEI AUSGESCHLOSSEN.

RETOURMATERIAl

retourenmaterial (Geschirr, besteck, gläser usw.) muss pfleglich behandelt werden. das material ist ist zudem in den dafür vorgesehenen kisten zu retournieren. bis zur üBERNAHME DURCH CURRY FACTORY GMBH HAFTET DER VERANSTALTER VOLLUMFÄNGLICH FÜR VERLUST UND SCHÄDEN. VERLUSTE UND BESCHÄDIGUNGEN WERDEN DEM AUFTRAGGEBER BELASTET UND IM NEUWERT IN RECHNUNG GESTELLT.

DIE CURRY FACTORY GMBH IST ZUDEM BERECHTIgt, DIE ÖRTLICHKEIT, AUF DIE DAS RETOURENMATERIAL GEBRACHT WURDE, ZU BETRETEN UND UM DIESE ABZUTRANSPORTIEREN. EIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT STEHT DEM VERANSTALTER NUR BIS ZUM ENDE DER VERANSTALTUNG (GEM. VERTRAG) ZU.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet Curry Factory gmbh eine einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber ist in jedem fall verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.

Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt, welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die curry factory gmbh nicht haftbar gemacht werden.

sofern vom veranstalter buffet-lieferungen beauftragt wurden und die erzeugnisse von uns nicht auf food trucks oder an mobilen theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden können, gelten spezialregelungen:

die standzeit eines buffets ist auf maximal 3 stunden begrenzt. danach endet jegliche gewährleistung seitens curry factory gmbh. dies im hinblick auf die qualität und insbesondere die lebensmittelhygiene. eine haftung ist in diesen fällen nach 3 stunden ausgeschlossen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Solothurn.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

bottom of page